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Terms & conditions

01 Allgemeines

deDATA GmbH & Co. KG -nachfolgend „deDATA“ genannt-
Habichtswalder Str. 18
34119 Kassel

Diese AGB betreffen unsere Onlineshops, deren angebotenen Dienstleistungen und alle Beratungsdienstleistungen.

Alle Leistungen, die von der deDATA für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen deDATA und Kunde schriftlich vereinbart wurden.

02 Vertragsschluss

Zum Vertragsschluss mit der deDATA sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind und als Unternehmer im Sinne des BGB anzusehen sind.

2.1 Die Angebote der deDATA im Internet sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, im Onlineshop Waren und Dienstleistungen zu bestellen.
2.2 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, wenn er Dienstleistungen in unseren Shops bestellt.
2.3 Die deDATA ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 3 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch die deDATA. Nach unbeantwortetem Ablauf der -10 Tages- Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
2.4 Vertragssprache ist deutsch.

03 Mandat

Die Annahme des Mandates sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der deDATA.

Gegenstand des Mandates ist jede Art gutachterlicher und beratender Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen, oder Mängel, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung.

Der Mandatsgegenstand und der Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.

04 Durchführung des Mandates

Das Mandat wird entsprechend den für die deDATA gültigen Grundsätzen neutral und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

Die deDATA erstattet ihre gutachterliche, oder beratende Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung der deDATA erhalten bleibt, kann sich die deDATA bei der Vorbereitung der Managementsysteme der Hilfe Sachverständiger Mitarbeiter bedienen.

Ist zur sachgemäßen Erledigung des Mandates die Zuziehung von Beratern, oder Juristen anderer Disziplinen (Berufsgruppen) erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Auftraggeber.

Die ist deDATA berechtigt, zur Durchführung des Mandates auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Maßnahmen nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Mandates zeit- oder kostenaufwendige Maßnahmen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Auftraggeber elektronisch verschlüsselt, oder in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.

05 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der deDATA alle für die Ausführung des Mandates notwendigen Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die deDATA ist von allen Vorgängen und Umständen, die für die reibungslose Durchführung des Mandates von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. Der deDATA ist in besonderen Fällen eine verantwortliche Person als direkter Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.

06 Schweigepflicht der Mitarbeiter der deDATA

Die deDATA unterliegt gemäß gesetzlichen Vorgaben einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es der deDATA auch vertraglich untersagt, über Problematiken, Tatsachen oder Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer beratenden Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus.

07 Honorar

Die deDATA hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung errechnet sich aus dem Stundenverrechnungssatz, dem Zeitaufwand, den angefallenen Bürokosten sowie Nebenkosten und Auslagen, welche mit einfachem Nachweis abgerechnet werden.

08 Kündigung

Die Kündigungsmodalitäten sind im Beratervertrag schriftlich festgehalten.

09 Lieferzeiten

Sofern nicht anders vereinbart, erhält jeder Kunde einen gesicherten Zugang zu unserem Austauschportal.  In diesem werden die Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt. Die Austauschplattform dient dem ausschließlichen Austausch von Dokumenten. Eine dauerhafte Datenhaltung in der Plattform ist nicht garantiert und nicht erwünscht. Die schnelle Vertragserfüllung ist von der Informationslieferung des Kunden abhängig. Der Kunde ist verpflichtet alle nötigen Informationen, die für die Vertragserfüllung nötig sind zeitnah bereitzustellen.
Die Durchführung der Dienst- oder der Beratungsleistungen erfolgt nach individueller Terminabsprache.

10 Urheber und Nutzungsrechte

Alle von der deDATA bezogenen digitalen Inhalte sind nach deutschem Urheberrecht geschützt. Der Kunde erwirbt ein zeitlich unbegrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht räumt ausschließlich eine nicht kommerzielle Nutzung ein. Eine kommerzielle Verwertung ist ausdrücklich nicht gestattet. Die vom Käufer bezogenen digitalen Inhalte dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder digital noch in gedruckter Form, weder vollständig noch auszugsweise an Dritte weitergegeben werden. Vervielfältigungen dürfen ausschließlich dem eigenen Gebrauch dienen. Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von vorgenanntem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen. Die deDATA ist berechtigt bereitgestellte digitale Inhalte mit sichtbaren und unsichtbaren Kennzeichnungen zu personalisieren, um die Ermittlung und rechtliche Verfolgung des ursprünglichen Erwerbers im Falle einer missbräuchlichen Nutzung zu ermöglichen. Im Fall einer unberechtigten Nutzung der digitalen Inhalte durch den Kunden oder einen Dritten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer vom Verkäufer nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfender Vertragsstrafe pro Verletzungshandlung.

11 Preise und Zahlungen

11.1    Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
11.2    Die Endpreise beinhalten nicht die Kosten für Verpackung und Versand. Dies gilt nur, falls der Kunde einen postalischen Versand wünscht und dies vorher ankündigt.
11.3    Durch die ständige Aktualisierung der Internetseiten der deDATA, verlieren zu einem früheren Zeitpunkt gemachte Angaben bezüglich Preis und Beschaffenheit der Waren bzw. Diesntleistungen ihre Gültigkeit.
11.4    Der ausgewiesene Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kunden ist für die Rechnungsstellung maßgeblich.
11.5    Die Bezahlung der Dienstleistungen erfolgt auf Rechnung. Ausnahmen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie zwischen der deDATA und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
11.6    Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Abschluss der Dienstleistung zu begleichen. Es gilt als vereinbart, dass nach Bedarf Abschlagsrechnungen erstellt und eingefordert werden.
11.7    Ist der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach Ablauf der in Absatz 11.6 genannten Frist nicht nachgekommen, so behält sich die deDATA das Recht vor, daraus entstehende zusätzliche Mahn- und Bearbeitungsgebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen.
11.8    Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die deDATA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe geltend zu machen. Das Recht der deDATA, eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

12 Rezensionen

Verfasst der Kunde eine Kundenrezension, sind wir berechtigt, diesen Text über alle Kanäle, z.B. Onlineshop, App und Social Media Auftritte der deDATA zu verbreiten. Wir behalten uns vor, eine Rezension nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum und, soweit dies aus rechtlichen Gründen geboten ist (z.B. bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten), gekürzt anzuzeigen. Kundenrezensionen geben ausschließlich Ihre Meinung wieder und stimmen nicht unbedingt mit unserer Auffassung überein.

13 Gewährleistung

13.1    Die aus einem Mangel der Dienstleistung begründeten Ansprüche des Kunden gegen die deDATA richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2    Der Kunde verpflichtet sich, das Arbeitsergebnis bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und bei Feststellung eines solchen umgehend die deDATA darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass das Arbeitsergebnis mangelhaft ist, so ist er verpflichtet, die deDATA sofort nach Entdeckung desselben zu informieren. Unterlässt es der Kunde, einen Mangel anzuzeigen, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt.
13.3    Der Mangel an dem Arbeitsergebnis kann nur abweichend des vorher abgegeben Angebotes geltend gemacht werden.
13.4    Für die Prüfdauer des Kunden, um die Arbeitsergebnisse auf Mängel zu bewerten, gilt eine Frist von 14 Kalendertagen.

14 Haftung

14.1    Die deDATA haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die deDATA ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die deDATA in demselben Umfang.
14.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

15 Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung ist unter hier abrufbar.

16 Inhalte und Links auf unseren Seiten

16.1    Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir als Diensteanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
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17 Gerichtsstand

17.1    Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anders vorsieht, der Geschäftssitz der deDATA.
17.2    Auf alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

18 Gültigkeit der AGB

Mit einer Bestellung aus dem Onlineshop oder der schriftlichen Annahme eines schriftlichen Angebotes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deDATA anerkannt.

19 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden. Die Schriftform dienst auch zu Dokumentation einzelner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.